Sind bei einer Trennung / Scheidung Vermögenswerte vorhanden, stellt sich immer auch die Frage nach dem Ausgleich.
Wurde zwischen den Ehegatten kein anderer Güterstand vertraglich vereinbart, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dessen Beendigung ein Ausgleichsanspruch vorgesehen ist. Der Zugewinnausgleich dient dazu, während der Ehe erwirtschaftete Vermögenswerte zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Dabei werden die jeweiligen Endvermögen den Anfangsvermögen der Ehegatten gegenüber gestellt, um auf diese Weise den Zugewinn des Einzelnen ermitteln zu können. Derjenige, welcher den höheren Zugewinn während der Ehe gemacht hat, ist dem Anderen grundsätzlich ausgleichspflichtig.
Gerne unterstütze ich Sie in allen Fragen rund um den Vermögensausgleich und Zugewinnausgleich.